Die Gespa-Sperrliste: Wie illegale Wettanbieter in der Schweiz blockiert werden

Was die Sperrliste tatsächlich macht
Vor ein paar Wochen rief mich ein Bekannter an: Er wollte vor einem Heavyweight-Kampf eine Wette platzieren, und die Seite eines bekannten internationalen Anbieters lud einfach nicht. Kein 404, keine Fehlermeldung — nur eine weisse Hinweisseite seines Providers, dass die Domain in der Schweiz gesperrt sei. Genau so begegnet die Sperrliste den meisten Wettenden zum ersten Mal: nicht als Gesetzestext, sondern als stummer Bildschirm Sekunden vor dem Gong.
Die Gespa-Sperrliste ist das technische Werkzeug, mit dem die Interkantonale Geldspielaufsicht den Zugang zu nicht-konzessionierten Online-Geldspielangeboten aus der Schweiz blockiert. Sie ist weder ein Strafregister noch eine Empfehlung — sie ist ein Index von Domains, den jeder schweizerische Internetprovider technisch umsetzen muss. Mit Ende 2024 standen 490 Domains auf dieser Liste, und im Berichtsjahr wurden vier neue Versionen publiziert. Das macht vier Updatewellen pro Jahr — ungefähr alle drei Monate eine neue Schicht.
Wer entscheidet, was auf die Liste kommt
Die Gespa selbst stellt die Liste auf. Sie macht das nicht aus einem moralischen Reflex, sondern aufgrund eines klaren Kriteriums: ein Anbieter offeriert Geldspiele auf Schweizer Territorium, ohne dafür eine Konzession der Gespa oder eine Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission zu besitzen. Sobald dieser Tatbestand vorliegt, wird die Domain in die nächste Sperrlisten-Welle aufgenommen.
Der Hintergrund ist ökonomisch nicht trivial. Mit interkantonal, automatisiert oder online durchgeführten Lotterien und Sportwetten setzte die Schweiz 2024 einen Umsatz von 3,97 Milliarden Franken um — ein Plus von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Markt soll gemäss Geldspielgesetz innerhalb der konzessionierten Bahnen bleiben, und genau dafür existiert die Sperrliste als Flankenschutz. Sie ist nicht das Hauptinstrument, sondern die letzte technische Hürde, wenn alle anderen Massnahmen ins Leere greifen.
Ein Anbieter erfährt von seiner Aufnahme über ein formelles Verfahren mit Anhörungsrecht. In der Praxis ändert das selten etwas — wer die Schweizer Konzessionspflicht ignoriert hat, ist meist nicht plötzlich bereit, sie nachträglich zu erfüllen. Die Liste wächst dadurch kontinuierlich. Manchmal verschwinden Domains auch wieder, etwa wenn ein Anbieter den Schweizer Markt aufgibt oder seine Domain wechselt — wobei der Domainwechsel meist nur dazu führt, dass die neue Adresse in der nächsten Welle ebenfalls landet.
Wie die ISP-Umsetzung technisch aussieht
Hier wird es interessanter, als die Gesetzesterminologie vermuten lässt. Jeder schweizerische Fernmeldedienstanbieter — also jeder ISP, vom grossen nationalen Telco bis zum kleinen regionalen Provider — muss die Sperrliste auf seiner Infrastruktur umsetzen. Wie genau das passiert, ist nicht zentral vorgeschrieben. In der Praxis setzen die meisten Provider DNS-Filter ein: Ruft ein Schweizer Anschluss eine Domain auf der Sperrliste auf, antwortet der DNS-Resolver des Providers nicht mit der echten IP-Adresse, sondern mit der Adresse einer Hinweisseite.
Diese Hinweisseite erklärt knapp, dass die angefragte Domain durch die Gespa gesperrt sei, und nennt meist eine kurze Begründung. Sie ist das, was mein Bekannter Sekunden vor dem Heavyweight-Kampf sah. Die Mechanik hat eine wichtige Konsequenz: DNS-Filter sind kein wasserdichter Schutz. Wer einen alternativen DNS-Resolver einträgt — etwa den von einem grossen Cloud-Anbieter — umgeht die Sperre auf der DNS-Ebene komplett. Das ist technisch trivial. Die rechtliche und finanzielle Dimension bleibt davon unberührt: Wer auf einem nicht-konzessionierten Anbieter spielt, verlässt den Schutzraum des Geldspielgesetzes vollständig, unabhängig davon, wie elegant er die DNS-Sperre umgangen hat.
Einzelne Provider haben in den letzten Jahren mit weitergehenden Massnahmen experimentiert — IP-basierte Sperren oder TLS-SNI-Filterung. Diese sind aufwändiger, haben aber Nebenwirkungen, etwa wenn unter einer IP mehrere Dienste gehostet werden. Die DNS-Lösung ist der pragmatische Standard.
Was passiert mit Guthaben auf einer plötzlich gesperrten Domain
Das ist die Frage, die in der Praxis am häufigsten gestellt wird, und die ehrlichste Antwort lautet: Es kommt darauf an, und der Spieler hat in der Schweiz keine durchsetzbare Schutzposition. Die Aufnahme einer Domain auf die Sperrliste bedeutet, dass der Anbieter aus Schweizer Sicht illegal operiert hat. Das heisst nicht automatisch, dass das Konto eingefroren wird — der Anbieter sitzt ja im Ausland und bedient andere Märkte weiter. Aber jede Auseinandersetzung um Auszahlungen läuft unter dem Recht des Anbieter-Sitzlandes, nicht unter Schweizer Konsumentenschutzrecht.
Praktisch heisst das: Solange der Anbieter willens und liquide ist, lässt sich ein Restguthaben auszahlen — meist nur über umständliche Wege, weil der direkte Zugang ja gesperrt ist. Wer auf Probleme stösst, hat keinen Schweizer Eskalationspfad. Die Gespa-Aufgabe endet mit der Sperre — sie wird nicht zur Schlichtungsstelle für Spieler, die wissentlich auf nicht-konzessionierten Plattformen unterwegs waren.
Was die Liste nicht abdeckt
Die Sperrliste richtet sich gegen Domains, nicht gegen Geräte oder Personen. Wer mit einem ausländischen SIM-Karten-Anschluss oder über einen VPN-Tunnel ins Internet geht, wird nicht erfasst — der Datenverkehr läuft an Schweizer Providern vorbei. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, sondern eine systemische Grenze des Modells. Internationale Vereinbarungen zur Geldspielregulierung sind dünn gesät, und eine extraterritoriale Sperrwirkung wäre rechtlich kaum durchsetzbar.
Was die Liste ebenfalls nicht regelt: das Werbeverbot für nicht-konzessionierte Anbieter. Dieses ergibt sich aus anderen Bestimmungen des Geldspielgesetzes und wirkt parallel zur Sperrliste. Wer in der Schweiz für einen gesperrten Anbieter Werbung schaltet — als Affiliate, Influencer oder Medium — kann sich strafbar machen, ganz unabhängig davon, ob die Domain selbst erreichbar ist.
Für die Box-Wett-Szene heisst das: Internationale Plattformen, die für Schwergewichts-PPVs deutlich tiefere Märkte und Quoten anbieten als die Schweizer Inlandsanbieter Sporttip und Jouez Sport, sind über reguläre Schweizer Verbindungen meist nicht direkt zugänglich, sobald sie auf der Liste gelandet sind. Wer sie trotzdem nutzt, akzeptiert den Schweizer Schutzrahmen-Verzicht als Teil des Geschäfts — eine Asymmetrie, die der rechtliche Rahmen des Geldspielgesetzes für Boxwetten systematisch herstellt.
Die Liste als Marktsignal
Wer die Sperrliste über mehrere Jahre beobachtet, sieht ein Muster. Anbieter, die in der Schweiz aggressiv um Marktanteile kämpfen — mit deutschsprachiger Bewerbung, CHF-Kontomöglichkeit und Box-Specials — landen früher oder später drauf. Die Liste ist insofern auch ein Marktbericht: Sie zeigt, welche internationalen Operatoren den Schweizer Kunden konkret im Visier hatten. 490 Domains Ende 2024 sind nicht 490 verschiedene Konzerne — viele Anbieter unterhalten mehrere Spiegeldomains, jede einzelne wird separat erfasst.
Für den Wettenden selbst bedeutet diese Logik vor allem eines: Wer einen vermeintlich attraktiven internationalen Anbieter neu entdeckt, sollte die Sperrliste der Gespa als allerersten Anlaufpunkt prüfen. Steht die Domain drauf, ist die Frage nach Quoten und Boxtiefe sekundär — die juristische und finanzielle Asymmetrie überwiegt jeden Bonusvorteil. Steht sie nicht drauf, heisst das nicht automatisch, dass eine Konzession vorliegt; manche Anbieter sind schlicht zu klein, um schon auf dem Radar zu sein.
Wie oft wird die Gespa-Sperrliste aktualisiert?
Die Gespa publiziert pro Jahr typischerweise vier neue Sperrlisten-Versionen, was im Durchschnitt einer Aktualisierung pro Quartal entspricht. Im Berichtsjahr 2024 wurden vier neue Listen veröffentlicht, am Jahresende standen 490 Domains darauf. Zwischen den Wellen kann sich an einzelnen Einträgen nichts ändern — neue Aufnahmen oder Streichungen erfolgen jeweils mit der nächsten offiziellen Publikation.
Was kann ich tun, wenn mein bevorzugter Anbieter auf der Sperrliste landet?
Aus Schweizer Sicht praktisch wenig. Die Aufnahme bedeutet, dass der Anbieter ohne Schweizer Konzession operiert hat, womit Sie als Spieler ausserhalb des Schutzrahmens des Geldspielgesetzes stehen. Eine bestehende Einzahlung lässt sich oft noch über die regulären Auszahlungswege zurückholen, solange der Anbieter kooperativ und liquide ist. Verlieren Sie Guthaben oder bleiben Auszahlungen aus, gibt es in der Schweiz keine Schlichtungsstelle — die Streitigkeit fällt unter das Recht des Anbieter-Sitzlandes.
Bedeutet eine fehlende Domain auf der Sperrliste, dass der Anbieter legal ist?
Nein. Die Sperrliste enthält nur Domains, die der Gespa bereits aufgefallen sind und deren formelles Sperrverfahren abgeschlossen wurde. Kleinere oder neu in den Schweizer Markt drängende Anbieter können temporär unter dem Radar laufen, ohne deshalb konzessioniert zu sein. Verbindlich legal sind in der Schweiz für Online-Sportwetten nur die Angebote der beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande.
Verfasst vom Team von „Boxing Wetten Schweiz”.
